1. Die Betreuung/das Mittagessen findet auf dem Schulgelände der Grundschule Kaltenweide als  schulergänzende Maßnahme statt.
  2. Die Beaufsichtigung beginnt erst mit dem Eintreffen der Kinder in der Gruppe und endet zu den vereinbarten Betreuungszeiten.
  3. In den Schulferien und an schulfreien Tagen findet keine Betreuung & Mittagessen statt. An Zeugnistagen ist kein Mittagessen ohne Betreuung möglich.
  4. Nichtmitglieder des Fördervereins zahlen in den Abbuchungsmonaten zusätzlich 4,- Euro, die als Spende für Anschaffungen dem Förderverein zugeführt wird (gilt nur für Betreuung).
  5. Das Betreuungs-/Mittagessensentgelt wird jeweils zum 15. eines Monats im SEPA-Lastschriftverfahren erhoben. Im Monat Juli erfolgt keine Abbuchung. Wenn das Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist, besteht seitens des kontoführenden Instituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Das Entgelt ist auch für die Zeit fällig, in der keine Betreuung/Mittagessen statt findet.
  6. Wird die angebotene Betreuungszeit/Mittagessen nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen, verringert sich hierdurch nicht das Betreuungs-/Mittagessensentgelt.
  7. Das Betreuungsentgelt wird berechnet durch die Betriebskosten und durch die Anzahl der betreuten Kinder. Die Betriebskosten können sich unter anderem ändern durch gesetzliche Vorschriften, Stellung einer weiteren Betreuungskraft oder einer Ersatzkraft im Krankheitsfall. Bei wesentlichen Änderungen der Betreuungsentgelte können die geänderten Sätze auch sofort nach vorheriger Ankündigung wirksam werden.
  8. Eine Kündigung der Betreuung, einzelner Betreuungszeiten und die Teilnahme am Mittagessen ist nur zum 1. Februar oder zum Ende des Schuljahres möglich. Die Kündigung ist schriftlich auszusprechen und muss spätestens einen Monat vor Ablauf der Betreuungszeit vorliegen. Der Förderverein kann die Betreuungsvereinbarung kündigen, wenn die Anzahl der zu betreuenden Kinder unter fünf sinkt, die Betreuungsentgelte trotz schriftlicher Mahnung nicht eingehen oder wenn das betreute Kind den Anweisungen der Betreuungskräfte im wiederholten Male nicht Folge leistet. Aus wichtigem Grund kann im Einzelfall von beiden Seiten die Betreuungs-/Mittagessensvereinbarung jederzeit ohne Einhaltung von Fristen gekündigt werden. In diesem Fall wird das Betreuungs-/Mittagsessensentgelt für den angefangenen Monat in voller Höhe fällig.
  9. Für während der Betreuung/Mittagessen entstandene Schäden haften die Erziehungsberechtigten. Der Förderverein haftet nicht für Schäden auf dem Weg von oder zu der Betreuungs-/Mittagessensgruppe.
  10. Für den Betreuungszeitraum 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr ist die Teilnahme am Mittagessen verpflichtend.
  11. Kinder, die nur am Mittagessen teilnehmen, haben auch nur Anspruch auf Betreuung während ihrer Essenszeit und sind von Punkt 13 ausgenommen.
  12. Mit der Auflösung des Fördervereins erlischt auch der Betreuungsvertrag.
  13. Mit der Betreuung des Kindes und der Unterschrift der Betreuungsvereinbarung wird pro Schuljahr ein Anteil von drei Stunden gemeinnütziger Arbeit (z.B. Hilfe bei Veranstaltungen, Grundreinigung des Betreuungsraumes o.ä.) pro Familie im Förderverein verpflichtend. Für jede nichtgeleistete Stunde werden zusätzlich 4,- Euro fällig. Ausgenommen hiervon sind Betreuungsvereinbarungen bei denen es sich nur um die Einnahme des Mittagessens handelt. Sofern keine Arbeit anfällt, entfällt auch ein finanzieller Ausgleich.

Stand: Februar 2018